1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Anmietung der Ferienunterkunft Spirkenhütte Fichtelberg (im Folgenden „die Hütte“) durch den Gast. Mit der Buchung erkennt der Gast diese AGB an.
1.2 Vertragspartner und Vermieter ist:
Sven Barthmann und Alexander Lippold GbR
Mühlberg 9a · D-95686 Fichtelberg / Neubau
E-Mail: kontakt@spirkenhuette.de
Telefon: +49 9272 909 57 00 · Mobil: +49 176 9578 1692
1.3 Abweichende Bedingungen des Gastes werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Buchung und Vertragsschluss
2.1 Die Buchung kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder über das Online-Buchungssystem des Vermieters erfolgen. Der Mietvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.
2.2 Die Buchung ist mit Zugang der Buchungsbestätigung verbindlich und verpflichtet den Gast zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises.
2.3 Der Gast versichert, die Hütte ausschließlich zu den vereinbarten Zwecken (vorübergehende Beherbergung zu Urlaubs-/Freizeitzwecken) und nur mit der gebuchten Personenzahl zu nutzen.
3. Preise, Anzahlung und Zahlung
3.1 Es gelten die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise. Der Gesamtpreis umfasst die Miete sowie die dort gesondert ausgewiesenen Zusatzkosten (z. B. Endreinigung, Kurbeitrag).
3.2 Mit der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor dem Anreisetag zu entrichten.
3.3 Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das in der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung angegebene Konto. Optional kann nach Absprache per PayPal gezahlt werden.
3.4 Erfolgt die Zahlung der Anzahlung oder des Restbetrags nicht fristgerecht, ist der Vermieter nach erfolgloser Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Unterkunft anderweitig zu vergeben. Die Stornoregelung nach Ziffer 5 bleibt hiervon unberührt.
3.5 Zusätzlich zum Mietpreis werden je Person und Nacht ein Kurbeitrag in Höhe von 2,50 € (für Gäste ab 14 Jahren) sowie ein Bettenzehnerl in Höhe von 0,10 € erhoben; beide Beträge werden in der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Bei beruflich oder geschäftlich bedingten Übernachtungen (Geschäftsreisen) entfällt der Kurbeitrag; in diesem Fall ist je Person und Nacht lediglich das Bettenzehnerl in Höhe von 0,10 € zu entrichten.
3.6 Der vereinbarte Mietpreis bemisst sich nach der Buchung und ist unabhängig von der tatsächlichen Zahl der anreisenden Gäste. Reist der Gast mit weniger Personen als gebucht an, bleibt der vereinbarte Mietpreis unberührt; ein Anspruch auf Minderung oder anteilige Erstattung besteht nicht. Eine dennoch gewährte Erstattung erfolgt freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
4. Kaution
4.1 Zusätzlich zur Mietzahlung wird eine Kaution in Höhe von 150 € erhoben. Die Kaution wird per Banküberweisung geleistet.
4.2 Die Kaution dient als Sicherheit für eventuelle Schäden oder Verluste während des Aufenthalts. Sie wird nach Prüfung der Hütte und sofern keine Schäden festgestellt werden innerhalb von 7 Tagen nach Abreise auf das Ursprungskonto zurückerstattet.
4.3 Der Vermieter ist berechtigt, etwaige Schadensbeträge sowie nicht beglichene Zusatzkosten mit der Kaution zu verrechnen. Übersteigt der Schaden die Kaution, bleibt die Geltendmachung des Mehrbetrags vorbehalten.
5. Rücktritt und Stornierung durch den Gast
5.1 Der Gast kann jederzeit vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung in Textform (z. B. E-Mail) beim Vermieter. Es gelten folgende Stornogebühren, bezogen auf den Gesamtpreis:
- bis 21 Tage vor dem Anreisetag: kostenfrei; bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet
- vom 20. bis zum 7. Tag vor dem Anreisetag: 50 % des Gesamtpreises
- ab dem 6. Tag vor dem Anreisetag sowie bei Nichtanreise (No-Show) oder vorzeitiger Abreise: 100 % des Gesamtpreises; eine Rückerstattung erfolgt nicht
5.2 Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.3 Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Der Gast kann zudem einen Ersatzgast stellen; der Vermieter kann dem aus sachlichem Grund widersprechen.
6. Rücktritt durch den Vermieter / Höhere Gewalt
6.1 Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Gast trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug ist oder wenn er sich vertragswidrig verhält.
6.2 Wird die Bereitstellung der Hütte durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare, vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (z. B. Wasserschaden, behördliche Anordnung) unmöglich, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich und vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen, soweit der Vermieter den Umstand nicht zu vertreten hat.
7. Kein Widerrufsrecht
7.1 Bei Verträgen über die Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es gelten ausschließlich die Stornobedingungen nach Ziffer 5.
8. An- und Abreise
8.1 Die Anreise (Check-in) ist zwischen 15:00 und 23:45 Uhr möglich. Die Abreise (Check-out) hat zwischen 0:00 und 11:00 Uhr zu erfolgen.
8.2 Der Zugang erfolgt über ein elektronisches Türschloss (Nuki). Der Gast erhält vor Anreise einen persönlichen sechsstelligen PIN-Code. Dieser ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
9. Nutzung der Hütte
9.1 Der Gast darf die Hütte während der vereinbarten Mietdauer nutzen. Die Belegung ist auf die gebuchte Personenzahl, höchstens jedoch auf 6 Personen, beschränkt. Eine Überbelegung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung.
9.2 Die Hütte und ihr Inventar sind pfleglich zu behandeln. Eintretende Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
9.3 Bei schwerwiegendem Verstoß gegen diese AGB oder die Hausordnung sowie bei erheblicher Störung behält sich der Vermieter das Recht vor, das Mietverhältnis fristlos zu beenden und den Gast zum Verlassen der Unterkunft aufzufordern. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
9.4 Tagesgäste: Der Empfang von Tagesgästen (Besuch ohne Übernachtung) ist in vertretbarem Rahmen gestattet. Die Zahl der gleichzeitig auf dem Grundstück anwesenden Personen darf einschließlich der Tagesgäste insgesamt 10 nicht überschreiten. Eine Übernachtung von Tagesgästen ist ohne vorherige Buchung und Bezahlung nicht zulässig. Für das Verhalten seiner Tagesgäste ist der Gast wie für eigenes Verhalten verantwortlich; Ziffer 13.4 gilt entsprechend. Veranstaltungen und Feiern bleiben gemäß Ziffer 10.2 untersagt.
10. Hausordnung und Nutzung der Einrichtungen
10.1 Es gilt die Hausordnung, die dem Gast im digitalen Hüttenkompass zur Verfügung steht. Sie umfasst insbesondere die Ruhezeiten sowie das Verbot der Haustierhaltung.
10.2 Partys und Veranstaltungen sind in der Hütte und auf dem Grundstück grundsätzlich untersagt. Sie sind nur zulässig, wenn der Vermieter zuvor im Einzelfall ausdrücklich und in Textform seine Einwilligung erteilt hat. Ein Verstoß berechtigt den Vermieter zur fristlosen Beendigung des Mietverhältnisses nach Ziffer 9.3.
10.3 Private Sauna: Die Nutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Den Hinweisen zur sicheren Nutzung (siehe Hüttenkompass) ist Folge zu leisten. Kinder dürfen die Sauna nur in Begleitung Erwachsener nutzen.
10.4 Pelletofen: Der Pelletofen ist gemäß Anleitung im Hüttenkompass zu bedienen. Brennbare Gegenstände sind vom Ofen fernzuhalten. Der Gast trägt für eine sachgemäße Bedienung Sorge.
10.5 Bauliche Gegebenheiten / steile Treppe: Der Gast wurde mit der Buchung auf die steile Treppe im Gebäude sowie auf die besonderen baulichen Gegebenheiten der Hütte hingewiesen und erkennt diese mit der Buchung ausdrücklich an. Die Nutzung erfolgt insoweit in eigener Verantwortung und mit der gebotenen Vorsicht; Kinder sind zu beaufsichtigen. Die Haftung des Vermieters richtet sich nach Ziffer 13.
10.6 Offenes Feuer (z. B. Kerzen, Feuerschale, Lagerfeuer) ist in der Hütte und auf dem Grundstück untersagt. Es ist nur zulässig, wenn der Vermieter zuvor im Einzelfall seine Einwilligung erteilt hat und der Gast geeignete Vorkehrungen für den Notfall trifft.
10.7 Rauchen: Im gesamten Gebäude ist das Rauchen untersagt. Bei einem Verstoß wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 500 € zur Deckung der Reinigungs- und Geruchsbeseitigungskosten fällig; dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Auf dem Außengelände ist das Rauchen gestattet; Zigarettenstummel sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen.
10.8 Grill: Die Nutzung des Grills ist gestattet. Der Gast hat dabei die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Der Grill ist während des Betriebs stets zu beaufsichtigen und darf nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
10.9 Parken: Das Abstellen von Fahrzeugen auf den zugehörigen Stellplätzen ist ausschließlich für die Dauer des vereinbarten Aufenthalts gestattet.
10.10 Laden von Elektrofahrzeugen: Das Laden von Elektrofahrzeugen ist nur gegen gesondertes Entgelt sowie nach vorheriger Anfrage und Bezahlung gestattet. Das Laden erfolgt auf eigenes Risiko des Gastes. Eine Haftung des Vermieters für Schäden am Fahrzeug oder für sonstige Schäden im Zusammenhang mit dem Ladevorgang ist ausgeschlossen; die zwingende Haftung nach Ziffer 13.1 bleibt unberührt.
10.11 Winterdienst / Räum- und Streupflicht: Die Hütte liegt in einer Mittelgebirgslage; im Winter ist mit Schnee und Glätte zu rechnen. Die Zufahrt ist eine Privatstraße, für die kein bzw. nur ein eingeschränkter öffentlicher Winterdienst besteht. Für die Dauer des Aufenthalts übernimmt der Gast das Räumen und Streuen des von ihm genutzten Eingangs-, Zugangs- und Stellplatzbereichs; Schneeschieber und Streugut werden bereitgestellt. Der Gast hat sich auf winterliche Verhältnisse einzustellen, festes, rutschfestes Schuhwerk zu tragen und auf der Zufahrt mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Die zwingende Haftung des Vermieters nach Ziffer 13.1 bleibt unberührt.
10.12 Dachlawinen: Aufgrund der Schneelage können sich an den Dächern Dachlawinen und Eiszapfen bilden und abgehen. Der Gast wird gebeten, den unmittelbaren Bereich unter den Dachkanten zu meiden und dort keine Fahrzeuge abzustellen. Eine Haftung des Vermieters für hierdurch entstehende Schäden ist ausgeschlossen; die zwingende Haftung nach Ziffer 13.1 bleibt unberührt.
11. Endreinigung und Pflichten bei Abreise
11.1 Eine Endreinigung ist im Preis enthalten. Der Gast verpflichtet sich gleichwohl, die Hütte besenrein und in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Hierzu gehören insbesondere: Geschirrspüler einschalten, benutzte Handtücher sammeln, sowie Müll gemäß den Hinweisen im Hüttenkompass entsorgen.
11.2 Bei grober Missachtung der Mülltrennung oder bei übermäßiger Verschmutzung, die eine über die normale Endreinigung hinausgehende Reinigung erfordert, kann der Vermieter eine zusätzliche Reinigungspauschale berechnen.
12. Pflichten des Gastes / Mängelanzeige
12.1 Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Beanstandungen unverzüglich nach Feststellung dem Vermieter anzuzeigen und ihm Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterlässt der Gast die Anzeige, stehen ihm insoweit keine Minderungs- oder Schadensersatzansprüche zu.
13. Haftung
13.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
13.2 Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
13.3 Die Nutzung der Hütte, des Grundstücks und der Außenanlagen erfolgt im Rahmen des Vorstehenden auf eigene Gefahr. Für mitgebrachte Gegenstände des Gastes übernimmt der Vermieter keine Haftung.
13.4 Der Gast haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Mitreisenden schuldhaft verursacht werden, einschließlich Schäden an Hütte und Inventar.
14. Datenschutz
14.1 Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (u. a. melderechtliche Pflichten / Gästekarte). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung auf der Website des Vermieters.
15. Salvatorische Klausel
15.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
16.1 Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.
Fichtelberg, Stand Juni 2026
